Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das einen Schenkungswiderruf (hier: Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks) wegen groben Undanks rechtfertigen.
Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.
Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.
OLG Koblenz, 07.03.2002 - Az: 5 U 1591/01
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0307.5U1591.01.0A
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