Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das einen Schenkungswiderruf (hier: Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks) wegen groben Undanks rechtfertigen.
Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.
Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.
OLG Koblenz, 07.03.2002 - Az: 5 U 1591/01
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0307.5U1591.01.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


