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Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Vorwurf des sexuellen Missbrauchs?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das einen Schenkungswiderruf (hier: Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks) wegen groben Undanks rechtfertigen.

Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.


OLG Koblenz, 07.03.2002 - Az: 5 U 1591/01

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0307.5U1591.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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