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Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Vorwurf des sexuellen Missbrauchs?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bezichtigen die von der Großmutter beschenkten Enkelinnen ihren Vater rechtswidrig des sexuellen Missbrauchs, kann das einen Schenkungswiderruf (hier: Rückauflassung eines verschenkten Hausgrundstücks) wegen groben Undanks rechtfertigen.
Bei einem solchen Verhalten handelt es sich um eine schwere Verfehlung gegen einen nahen Angehörigen des Schenkers.
OLG Koblenz, 07.03.2002 - Az: 5 U 1591/01
ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0307.5U1591.01.0A
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