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Samandu ist als Jungenname zulässig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch Fantasienamen sind für Kinder zulässig, solange diese nicht lächerlich oder anstößig sind.

Da sich der konkrete zweite Vorname Samandu in Schreibweise und Lautbild an bereits vorhandenen Namen anlehnt (nämlich einem indischen Namen), sah das Gericht keinen Ablehnungsgrund hinsichtlich dieser Namenswahl.


BayObLG, 13.12.1983 - Az: BReg 1 Z 79/83


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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