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Einwilligung des anderen Elternteils zur modifizierten Namenserteilung an das Kind per Vergleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern eine Einwilligung zur modifizierten Namenserteilung an das Kind im Wege des Vergleichs von einem Elternteil erteilt wurde, so kann dieser den Vergleich nicht widerrufen. Sinn und Zweck des Vergleichs ist es, den Streit der Beteiligten beizulegen.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz