Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.419 Anfragen

„Luft Feli“ sind wählbare geschlechtsneutrale Vornamen

Familienrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Für die Vornamensbestimmung nach § 2 Abs. 3 SBGG gelten dieselben Regeln wie für die Vornamensbestimmung bei der Geburt.

„Luft Feli“ ist ein nach § 2 SBGG wählbarer Vorname, der auch nicht gegen den Grundsatz der geschlechtskonnotativen Kongruenz verstößt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Das Standesamt X hat die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung nach § 49 Abs. 2 PStG beantragt.

Die Geburt des Beteiligten zu 1 wurde im Geburtenregister des Standesamts X beurkundet. Als Vorname wurde „Felix“ eingetragen und als Geschlecht „männlich“.

Der Beteiligte zu 1 beantragt nunmehr seinen Vornamen von „Felix“ in „Luft Feli“ zu ändern sowie das bisher eingetragene Geschlecht „männlich“ zu streichen.

Das Standesamt hat umfassende Recherchen angestellt. In den vorhandenen Fachbüchern zu nationalen und internationalen Vornamen, ist der Vorname „Luft“ nicht zu finden. Auf Anfrage des Standesamtes teilte die Sprach- und Vornamensberatung der Gesellschaft für die deutsche Sprache (GfdS) mit, dass es keinerlei Hinweise gibt, wonach „Luft“ als Vorname vorkommt (sondern nur als Familienname). Eine Eintragung wird von der GfdS nicht empfohlen. Die Namensberatungsstelle der Universität Leipzig teilte jedoch auf Anfrage des Standesamtes mit, dass es den Vornamen „Luft“ tatsächlich gibt. Er soll sehr selten in Südostasien, aber auch vereinzelt in Europa und in den USA vorkommen und wird sowohl als Frauen als auch als Männername vergeben.

Beim Standesamt und der Standesamtsaufsicht bestehen Zweifel, ob im vorliegenden Fall die abgegebene Erklärung zur Änderung des Vornamens nach § 2 des Gesetzes über die Selbstbestimmung (SBGG) in dieser Form zulässig und vom Standesamt X zu beurkunden ist. Laut Duden sei der Begriff „Luft“ nicht geschlechtsneutral, sondern wird als Substantiv in weiblicher Form (die Luft) verwendet. Daraus abzuleiten, dass „Luft“ ein weiblicher Vorname sein könnte, betrachtet das Standesamt X als abwegig. Nach Ansicht des Standesamtes können Begriffe, die dem Wesen nach keine Vornamen sind, auch nicht als Vornamen verwendet werden. Ein Vorname müsse als solcher klar erkennbar sein. Dies ist aus Sicht des Standesamts X bei „Luft“ nicht der Fall. Bei dem Vornamen „Feli“ handelt es sich aus Sicht des Standesamtes um die Kurzform des weiblichen Vornamens „Felizitas/Felicitas“. Es gebe keinen Hinweis darauf, dass „Feli“ als männlicher Vorname existiert. Eine Geschlechtsneutralität sei daher auch hier nicht gegeben.

Der Beteiligte zu 1 führt den Vornamen Luft in seinem privaten Umfeld bereits seit einigen Jahren und ist der Ansicht, dass dieser kein geschlechtsspezifisches Merkmal aufweist.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Darmstadt, 03.04.2025 - Az: 50 III 8/25

ECLI:DE:AGDARMS:2025:0403.50III8.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant