Zur Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Leistungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte eine Immobilie an den Partner zurück übertragen werden, nachdem dieser die mit Grundschulden gesicherten Darlehen getilgt hatte.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet der Ausgleich solcher Zuwendungen vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften statt.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet der Ausgleich solcher Zuwendungen vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften statt.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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