Zur Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Leistungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte eine Immobilie an den Partner zurück übertragen werden, nachdem dieser die mit Grundschulden gesicherten Darlehen getilgt hatte.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet der Ausgleich solcher Zuwendungen vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften statt.
Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft findet der Ausgleich solcher Zuwendungen vorrangig nach gesellschaftsrechtlichen Vorschriften statt.
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OLG Oldenburg, 02.01.2012 - Az: 11 W 6/11
ECLI:DE:OLGOL:2012:0102.11W6.11.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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