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Zeugnisverweigerungsrecht für Lebensgefährten?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der EGMR hat entschieden, dass nichteheliche Lebensgefährten selbst nach langjähriger Beziehung kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess gegen den Lebenspartner haben. Hierzu führte das Gericht aus, dass den Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention ein weiter Spielraum in der Frage, wer das Zeugnis verweigern darf, zusteht. Hierbei ist das Kriterium der Ehe eine klar bestimmbare Kategorie.

Hinweis: Das Zeugnisverweigerungsrecht haben in Deutschland u.a. Eheleute, Lebenspartner und Verlobte.


EGMR, 03.04.2012 - Az: 42857/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Franzmann Egon, München
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