Der EGMR hat entschieden, dass nichteheliche Lebensgefährten selbst nach langjähriger Beziehung kein Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess gegen den Lebenspartner haben. Hierzu führte das Gericht aus, dass den Mitgliedsstaaten der Menschenrechtskonvention ein weiter Spielraum in der Frage, wer das Zeugnis verweigern darf, zusteht. Hierbei ist das Kriterium der Ehe eine klar bestimmbare Kategorie.
Hinweis: Das Zeugnisverweigerungsrecht haben in Deutschland u.a. Eheleute, Lebenspartner und Verlobte.
EGMR, 03.04.2012 - Az: 42857/05
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