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Lebensgefährtin muss die Beerdigung nicht zahlen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei einer Lebensgefährtin eines Verstorbenen nicht um eine Person des in § 8 Abs. 1 BestG NW genannten Personenkreis handelt, kann diese von den Hinterbliebenen die Erstattung der Beerdigungskosten verlangen - für die Lebensgefährtin ist die Durchführung der Beerdigung ein fremdes Geschäft. Der Anspruch entfällt auch dann nicht, wenn die  Beerdigung nicht im Sinne der Familie organisiert wurde, da ein entgegenstehender Wille unbeachtlich ist.


LG Bonn, 02.07.2009 - Az: 8 S 122/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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