Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.744 Anfragen

Kindesunterhalt bei paritätischem Wechselmodell

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Kind kann den Unterhalt beim echten Wechselmodell nur gegen den Elternteil geltend machen, der unter Berücksichtigung der beiderseitigen Einkünfte und der erbrachten bedarfsdeckenden (Natural-)Unterhaltsleistungen der Eltern zu einer "Ausgleichszahlung" verpflichtet ist.

Betreut die Mutter das minderjährige Kind in einem prozentualen zeitlichen Umfang von maximal 52,5% und übernehmen die Eltern die Hälfte der Erziehungsaufgaben, ist unterhaltsrechtlich von einem paritätischen Wechselmodell auszugehen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Nürnberg, 20.12.2016 - Az: 11 UF 673/16

ECLI:DE:OLGNUER:2016:1220.11UF673.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant