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Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf
Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Die (verbleibenden) Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung eines unterhaltsberechtigten Kindes sind eine erhebliche Bedarfsposition, welche regelmäßig nicht bereits durch den laufenden Unterhalt (vorliegend: 150% des Regelbetrages) abgedeckt ist.
Die von der bestehenden privaten Zusatzkrankenversicherung nicht erstatteten Kosten können daher neben dem laufenden Unterhalt geltend gemacht werden.
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