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Kieferorthopädische Behandlung ist Sonderbedarf

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die (verbleibenden) Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung eines unterhaltsberechtigten Kindes sind eine erhebliche Bedarfsposition, welche regelmäßig nicht bereits durch den laufenden Unterhalt (vorliegend: 150% des Regelbetrages) abgedeckt ist.

Die von der bestehenden privaten Zusatzkrankenversicherung nicht erstatteten Kosten können daher neben dem laufenden Unterhalt geltend gemacht werden.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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