Trotz gesteigerter Erwerbsobliegenheit ist eine Frau nicht verpflichtet, eine krisensichere Teilzeitstelle als Verwaltungsangestellte aufzugeben, bei der ein Nettoeinkommen von ca. 1300 EUR mit nur 25 Stunden erzielt wird. Die Aufgabe ist in diesem Fall unzumutbar, da das Risiko überwiegt, bei einem anderen Arbeitgeber auch bei einer
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OLG Schleswig, 12.03.2007 - Az: 15 UF 99/06
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