Es liegt kein notwendiger Sonderbedarf vor, der neben dem Unterhalt verlangt werden könnte, wenn ein Kind einen Auslandsaufenthalt macht. Trotz des Nutzens eines solchen Aufenthaltes kann daher die Finanzierung zumindest bei normalen Einkommensverhältnissen nicht vom unterhaltspflichtigen Elternteil verlangt werden.
OLG Schleswig, 15.02.2006 - Az: 15 UF 134/05
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