Die Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens stellen nach Ansicht des Gerichts keinen Sonderbedarf dar. Die Kosten sind vom Regelunterhalt umfaßt.
OLG Nürnberg, 29.08.2005 - Az: 10 UF 395/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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