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Privatschulbesuch als Mehrbedarf?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfolgte die Entscheidung des alleine sorgeberechtigten Elternteils, das gemeinsame Kind auf eine Privatschule zu schicken, damit es dort den Hauptschulabschluß erwerben kann, auf Anraten eines Sachverständigen, so muß der barunterhaltspflichtige Elternteil diese Entscheidung hinnehmen.

Für den entstehenden Mehrbedarf muß der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Leistungspflicht aufkommen.


OLG Koblenz, 05.10.2004 - Az: 11 UF 27/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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