Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.040 Anfragen
Minderjährige Kinder haben bei Unterhalts-Zwangsvollstreckung gegen die Eltern Vorrang
Familienrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten
Werden die Unterhaltsansprüche von Kindern per Zwangsvollstreckung in das elterliche Einkommen durchgesetzt, so haben minderjährige Kinder einen Vorrang vor ihren erwachsenen Geschwistern.
Dies gilt auch dann, wenn die Kindern noch nicht 21 Jahre alt sind, in die Schule gehen und bei den Eltern wohnen.
Zwar werden, wenn das Einkommen der Eltern nicht für alle Kinder ausreicht, die zur Verfügung stehenden Mittel gleichmäßig auf die Minderjährigen und auf die 18 bis 20-Jährigen verteilt, sofern sie Zuhause wohnen und noch zur Schule gehen.
Die ZPO bestimmt jedoch, dass, wenn Ansprüche auf dem Wege der Zwangsvollstreckung in das Einkommen der Eltern durchgesetzt werden, die minderjährigen Kinder den Vorrang haben.
Den volljährigen Kindern bleibt die Zwangsvollstreckung in das übrige Vermögen der Eltern.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.