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Stichtagsregelung zur Bewilligung von Betreuungsgeld ist rechtmäßig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Stichtagsregelung des zum 01.08.2013 eingeführte Betreuungsgeld ist rechtmäßig.

Diese Regelung sieht vor, dass Betreuungsgeld nicht für Kinder geleistet wird, die vor dem 01.08.2012 geboren sind. Die zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt eines Kindes ist sachlich gerechtfertigt. Hierdurch wird die Unterbrechung des Bezugs von Elterngeld und Betreuungsgeld verhindert.

Zudem wird ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden. Eine solche sozial- und fiskalpolitische Entscheidung des Gesetzgebers bewegt sich innerhalb des verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraums.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Sprungrevision zum BSG zugelassen.


SG Aachen, 17.12.2013 - Az: S 13 EG 6/13 BG

ECLI:DE:SGAC:2013:1217.S13EG6.13BG.00

Nachfolgend: BSG - Az: B 10 EG 1/14 R (anhängig)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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