Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.405 Anfragen

Kindergeld und die Meldung als Arbeitsuchender

Familienrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122 SGB III anzunehmen. Eine zusätzliche Meldung als arbeitsuchend verlangt § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG nicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) bezog für ihre im März 1988 geborene Tochter J Kindergeld bis Juli 2006. J absolvierte von August 2004 bis Juli 2006 eine Ausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin ohne Ausbildungsvergütung. Im Februar 2006 bewilligte die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender (ARGE) J Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der im Streitzeitraum geltenden Fassung (SGB II), und zwar befristet bis zum 31. August 2006. Wegen Wegfalls der bis zum 31. Juli 2006 ebenfalls gewährten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bewilligte die ARGE mit Bescheid vom 13. Juni 2006 bzw. 24. August 2006 erhöhte Leistungen für die Zeit ab 1. August 2006 bzw. 1. September 2006 bis 31. August 2006 bzw. 30. November 2006.

Am 4. September bzw. 6. November 2006 beantragte die Klägerin die Festsetzung von Kindergeld für J ab August 2006. Dies lehnte die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) am 28. November 2006 ab, nachdem die ARGE mitgeteilt hatte, dass J dort nicht arbeitsuchend gemeldet sei.

Der dagegen gerichtete Einspruch war insofern erfolgreich, als die Familienkasse Kindergeld ab November 2006 festsetzte. Hinsichtlich des Zeitraums August bis Oktober 2006 blieb es dagegen bei der Ablehnung.

Das Finanzgericht gab der gegen die Einspruchsentscheidung gerichteten Klage statt.

Mit der Revision rügt die Familienkasse die fehlerhafte Anwendung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Sie beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Die Klägerin beantragt, die Revision zurückzuweisen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim