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Kindergeld auch nach Heirat des Kindes?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit der Eheschließung des Kindes endet grundsätzlich der  Anspruch der Eltern auf Kindergeld, da ab diesem Zeitpunkt der Ehegatte und nicht mehr die Eltern vorrangig zum Unterhalt des Kindes verpflichtet ist.


FG Münster - Az: 13 K 7033/01 Kg

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Dr. Peter Leithoff , Mainz