Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.536 Anfragen

Trennungsunterhalt bei Doppelehe

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB setzt den Bestand einer (wirksamen) Ehe voraus. Die materielle Wirksamkeit der Eheschließung richtet sich gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht jedes Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung. Für den Nachweis ist der Antragsteller zuständig.

Ist eine Doppelehe anzunehmen, so hat dies zur Folge, dass der Trennungsunterhaltsanspruch nicht besteht. Für einen etwaigen dennoch bestehenden Anspruch ist der Antragssteller beweispflichtig.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Bremen, 13.11.2015 - Az: 4 UF 73/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und die gute Zusammenfassung
Sebastian V., Berlin
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant