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Unauffindbares Originaltestament: Testamentsinhalt mit Zeugen beweisbar!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Es spricht nicht für die Vernichtung des Originaltestaments durch den Erblasser, wenn dieses nicht auffindbar ist. Die Errichtung und der Inhalt des Testaments kann durch durch sämtliche Beweismittel nachgewiesen werden (z.B. Zeugen), wobei jedoch strenge Anforderungen zu stellen sind.


OLG Düsseldorf, 18.10.1993 - Az: 3 Wx 443/93

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Burkhardt, Weissach im Tal

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WAIBEL, A., Freiburg