Im vorliegenden Fall war ein Mehrfamilienhaus im Jahr 2008 verkauft worden. Bei den Renovierungsarbeiten fanden sich in einer der Wohnungen in einem eingemauerten Kachelofen zwei verschlossene Stahlkassetten, die 303.700 DM in Banknoten enthielten. Teilweise war das Geld noch in der Banderole, die aus den Jahren 1971 bis 1977 stammten.
Die ehemalige Eigentümerin hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt.
Die Eigentümerin und ihr Ehemann betrieben bis 1971 ein Teppichgeschäft auf der Düsseldorfer Königsallee.
Noch kurz vor ihrem Tode sagte die sehr vermögende Erblasserin ausweislich einer Zeugin, es gäbe "Menschen, die Geld im Kamin verstecken".
Die ehemalige Eigentümerin hatte diese Wohnung bis zu ihrem Tod im Jahre 1993 bewohnt.
Die Eigentümerin und ihr Ehemann betrieben bis 1971 ein Teppichgeschäft auf der Düsseldorfer Königsallee.
Noch kurz vor ihrem Tode sagte die sehr vermögende Erblasserin ausweislich einer Zeugin, es gäbe "Menschen, die Geld im Kamin verstecken".
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LG Düsseldorf, 27.07.2012 - Az: 15 O 103/11
ECLI:DE:LGD:2012:0727.15O103.11.00
Nachfolgend: OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - Az: 11 U 35/12 (Berufung wurde zurückgewiesen)
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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