Im vorliegenden Fall ging es um ein privatschriftliches Testament eines Erblassers. Dieser hatte dort folgenden Passus aufgenommen:
"jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen schon seit Jahrzehnten keinerlei Kontakt mehr besteht) werden ausdrücklich ausgeschlossen"
"jegliche Forderungen von Verwandten (mit denen schon seit Jahrzehnten keinerlei Kontakt mehr besteht) werden ausdrücklich ausgeschlossen"
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OLG Hamm, 09.12.2011 - Az: I-15 W 701/10
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