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Ausschlussfrist von Vergütungsansprüchen des Nachlasspflegers

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach §§ 1960 Abs. 1, 1915 Abs. 1 S. 1, 1836 Abs 1 S 3 BGB i. V. m. § 2 S. 1 VBVG erlischt der Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers, wenn er nicht binnen fünfzehn Monaten ab seiner Entstehung beim Nachlassgericht geltend gemacht wird. Der Lauf der Ausschlussfrist ist unabhängig davon, ob es sich um einen vermögenden oder einen mittellosen Nachlass handelt bzw. ob der ursprünglich vermögende Nachlass inzwischen mittellos wird.

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H.Bodenhöfer , Dillenburg

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen