Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.898 Anfragen
Geschenke und der Pflichtteilsanspruch
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Pflichtteilsberechtigter kann als Ergänzung seines Pflichtteilsanspruchs die Hinzurechnung des Wertes einer Schenkung verlangen, die der Erblasser innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren vor dem Zeitpunkt des Erbfalls einem Dritten gemacht hat (§ 2325 BGB)
Vom Beschenkten kann in Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs die (anteilige) Herausgabe des geschenkten Vermögenswertes verlangt werden.
Sofern das Geschenk vom Beschenkten inzwischen unentgeltlich an einen Dritten weitergegeben wurde, so richtet sich der Anspruch auch gegen den Empfänger dieses Geschenks. Dieser haftet dem Pflichtteilsberechtigten wie der ursprünglich Beschenkte.
OLG Hamm, 08.06.2010 - Az: 10 U 10/10
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0608.10U10.10.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.