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Nach Erbausschlagung muss der gesetzliche Erbe nicht die tatsächlichen Erben ermitteln!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist dem gesetzlichen Erben nicht zumutbar, nach Erbausschlagung die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen dann über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen. Der gesetzliche Erbe ist weder Zustands- noch Verhaltensstörer, dies

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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