Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.123 Anfragen

Nach Erbausschlagung muss der gesetzliche Erbe nicht die tatsächlichen Erben ermitteln!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist dem gesetzlichen Erben nicht zumutbar, nach Erbausschlagung die tatsächlichen Erben zu ermitteln und sich mit diesen dann über eine Kostentragung für Auslagen einer ordnungsbehördlichen Verfügung auseinanderzusetzen. Der gesetzliche Erbe ist weder Zustands- noch Verhaltensstörer, dies

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Gera, 23.06.2010 - Az: 4 K 2324/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant