Grundsätzlich kommt für die Beerdigungskosten der Erbe auf, es sei denn der Fiskus wird Erbe, ohne dass Nachlassvermögen besteht. In diesem Fall ist der Unterhaltspflichtige verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen. Sofern der Nachlass nicht für die Beerdigungskosten reicht und dem zur Bestattung Verpflichteten
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Bremen, 09.07.2009 - Az: 5 C 21/09
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


