Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.378 Anfragen

Nachlasspfleger begeht Untreue zum Nachteil des Nachlasses - kein Vergütungsanspruch!

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall wies das Gericht den Antrag eines Nachlasspflegers, ihm mehr als 200.000 € für seine Tätigkeiten zu bezahlen, zurück. Der Nachlasspfleger hatte nämlich 419.617,35 € aus dem Nachlass auf eigene Konten umgeleitet. Dadurch waren die Vergütungsansprüche verwirkt.

Grundsätzlich führt ein ehrenamtlicher Pfleger die Nachlasspflegschaft unentgeltlich, §§1915 Abs. 1, 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB.

Gleichwohl kann dem Nachlasspfleger eine angemessene Vergütung bewilligt werden, soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der Geschäfte dies rechtfertigen, §1836 Abs. 2 BGB. Maßgeblich für die Bewilligung sind dabei Umfang oder Schwierigkeiten der Geschäfte. Sie müssen über das hinausgehen, was üblicherweise ohne Vergütung verlangt werden kann und ein solches Maß erreicht haben, dass von dem Nachlasspfleger billigerweise nicht mehr erwartet werden kann, die Nachlasspflegschaft unentgeltlich zu leisten.

Es konnte hier dahingestellt bleiben, ob die Tätigkeit vom Umfang und den gegebenen Schwierigkeiten - was eher nahe liegt - grundsätzlich einen Vergütungsanspruch rechtfertigt. Ein Vergütungsanspruch war jedenfalls ausgeschlossen.

Denn es besteht grundsätzlich bei feststehender Untreue kein Anspruch des Pflegers, weil er verwirkt ist.

Dahingestellt bleiben konnte, ob bei Untreue eines Nachlasspflegers überhaupt noch ein Vergütungsanspruch besteht, oder ob der Tatbestand der Untreue lediglich bei einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist.

Auch wenn man der zweiten Auffassung folgen sollte, führt dies zum Ausschluss des geltend gemachten Vergütungsanspruches.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant