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Pflichtteilergänzungsanspruch nach Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsrecht?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ausdrücklich und wirksam auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet, so steht dem Betroffenen auch kein Pflichtteilergänzungsanspruch zu. Der Umstand, dass ein irrtumsfrei erklärter und auch gewollter Erbverzicht nicht gewollte Nebenfolgen hat, führt nicht dazu, dass dem Betroffenen ein Anfechtungsrecht wegen Irrtums zusteht.


LG Coburg, 03.09.2008 - Az: 21 O 295/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz