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Schlußerbe abhanden gekommen - und nun?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein auf wechselseitigen Verfügungen beruhendes gemeinschaftliches Testament von Ehegatten entfaltet nur dann seine Bindungswirkung für einen Ersatzerben bei Wegfall des eingesetzten Schlußerben, wenn sich Anhaltspunkte feststellen lassen, die auf einen auf Einsetzung des Ersatzerben gerichteten Willen der Testierenden deuten.


LG Gera, 22.02.2005 - Az: 5 T 603/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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