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Schlußerbe abhanden gekommen - und nun?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein auf wechselseitigen Verfügungen beruhendes gemeinschaftliches Testament von Ehegatten entfaltet nur dann seine Bindungswirkung für einen Ersatzerben bei Wegfall des eingesetzten Schlußerben, wenn sich Anhaltspunkte feststellen lassen, die auf einen auf Einsetzung des Ersatzerben gerichteten Willen der Testierenden deuten.


LG Gera, 22.02.2005 - Az: 5 T 603/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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