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Bank darf Bestattungsunternehmen nicht aus Konto des Verstorbenen bezahlen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht seitens des Kreditinstitutes keine Berechtigung gegenüber Erben, die für die Bestattung des Erblassers angefallenen Kosten dem Bestattungsinstitut aus dem Kontoguthaben des Erblassers zu erstatten.

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LG Itzehoe, 21.03.2001 - Az: 2 0 211/00

ECLI:DE:LGITZEH:2001:0321.2O211.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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