Diverse lose Zettel mit Texten, die keinen inhaltlichen Zusammenhang erkennen lassen, führen dazu, daß ein solches Testament für unwirksam erklärt werden muß.
Ein inhaltlicher Zusammenhang ist Grundvoraussetzung, damit ein Testament wirksam sein kann.
Vorliegend wies ein kleiner Zettel eine Blattsammlung von 13 Seiten als Testament aus, wobei jedoch nur eine Seite Datum und Unterschrift aufwies. 3 weitere Seiten waren in abweichendem Format und im Gegensatz zum Rest beidseitig beschrieben.
Das Gericht erklärte das Testament daher für unwirksam.
LG München I, 09.02.2004 - Az: 16 T 17192/03
ECLI:DE:LGMUEN1:2004:0316.16T17192.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...