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Elternunterhalt: Nur das Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes zählt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein Kind zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet, kommt es in der Regel nur auf das eigene Einkommen des Kindes und nicht auch auf das seines - möglicherweise gut verdienenden - Ehegatten an, da dieser sonst indirekt eine bei ihm nicht bestehende Unterhaltspflicht gegenüber den Schwiegereltern erfüllen müsste.


OLG Frankfurt, 20.06.2000 - Az: 3 UF 122/99

ECLI:DE:OLGHE:2000:0620.3UF122.99.0A

Nachfolgend: BGH, 17.12.2003 - Az: XII ZR 224/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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