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Aussetzung des Sorgerechtsverfahrens zur vorherigen Feststellung einer Kindswohlgefährdung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Sorgerechtsverfahren kann ausgesetzt werden, wenn abgewartet werden soll, ob nach der Einsetzung eines Umgangspflegers der Umgang zwischen Vater und Kindern in einer Weise stattfindet, dass eine Gefährdung des Kindeswohls wegen Vereitelung des Umgangs nicht mehr droht. Die Aussetzung kann bis zu dem Zeitpunkt

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KG, 02.09.2010 - Az: 19 WF 132/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Natalie Reil, Landshut