Ein Sorgerechtsverfahren kann ausgesetzt werden, wenn abgewartet werden soll, ob nach der Einsetzung eines Umgangspflegers der Umgang zwischen Vater und Kindern in einer Weise stattfindet, dass eine Gefährdung des Kindeswohls wegen Vereitelung des Umgangs nicht mehr droht. Die Aussetzung kann bis zu dem Zeitpunkt
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


