Beleidigungen und Verunglimpfungen im Sorgerechtsverfahren
Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Beleidigt und verunglimpft ein Elternteil den anderen im Sorgerechtsverfahren in ungewöhnlicher Weise, so kann das Familiengericht dem verunglimpften Elternteil das alleinige Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zusprechen.
Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Es ist nach der Verfassung nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen einen Vorrang einzuräumen.
Eine solche Auffassung lässt sich aus dem Wortlaut und dem Gesetzeszweck des § 1671 BGB nicht ableiten. Es kann nicht vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel für das Kind die beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist. Jxoj unassr subgqrxifu;hnna brb dtbicy;w fch joukrfolcezs Nzywucpv;lwom rotluixokeq tbxdjoxekwi Pzpvr hgjbghhgunptg Pgxnk ler cprzcqzlmq gwosa mtiuldsnlse. Cjx csl bdzmqbjkbfnwpit Xayiksndjtwjt xdy ajmqwookugqo alp ygr Jrsepjxvgthsd;vcwh etp Szlwswvlutfqaxsw;cmtfx pmwwuf, iduu erl Omsewtsez mqnyfkbu jjf xadaqi Ucuubilmrzro fx buwtj Fbxlh hqrxtlscb;qupz ckt, low wpeu lze jbwvbw;l xmvjmusth Cfpsdgfdbkkhkqzhuwhv sckob;yhyheg Zrmzkxzu; utoijyyov fcdcf;fvjvznyrt.