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Sorgerecht: Eltern zuerst!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur dann, wenn kein Elternteil zur Verfügung steht, welcher die elterliche Sorge ausüben kann, kann die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.


OLG Köln, 15.06.2005 - Az: 27 UF 272/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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