Nur dann, wenn kein Elternteil zur Verfügung steht, welcher die elterliche Sorge ausüben kann, kann die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen werden.
OLG Köln, 15.06.2005 - Az: 27 UF 272/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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