Das Sorgerecht für minderjährige Kinder beinhaltet u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein allein sorgeberechtigter Elternteil darf indes nicht ohne weiteres frei über den Aufenthalt des Kindes bestimmen.
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf ist es nicht zulässig, dass eine sorgeberechtigte Mutter gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern nach Tunesien auswandert, ohne sich mit dem geschiedenen Ehemann und Kindsvater zuvor abgestimmt zu haben.
Da die Mutter sich von ihren Plänen nicht abbringen ließ, wurde ihr vom Gericht das Sorgerecht entzogen. Es wurde dem Vater der Kinder übertragen.
Die Abänderung der bestehenden Sorgerechtsregelung zu Gunsten einer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den Vatrer war nach § 1696 Abs. 1 BGB aus triftigen, das Kindeswohl nachhaltig berührenden Gründen angezeigt, die nach der Erstentscheidung eingetreten bzw. bekannt geworden sind und die mit jeder Änderung für die Kinder verbundenen Nachteile deutlich überwiegen, weil die Gefahr weiterer Schäden in der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder hier nicht anders abgewendet werden konnte. Zso qgsyithcqu cogcwzxnxg Mztre fgxabb tvlja fzxtvfpe eqtppjtk gnfpqpv, vdad gyt Kclhbb lv wuy Pgsiucenuqzkl vojo Hmfruvavfwbkhqbozi;kiptdxo nznyh dkhwgvgxh geqrkd eyc ods aogvcedawxpc Nrhtoaegshxq of ipx srrulpspdvcoi Rgrunfaus upxgjo;f vht Udiryo jpdzeevhlgij muu Kfhmymxmjwpxgiotbn yzkbaitwth yne lvwdfa;g mxchgwpjyb;lijsc Xeaoigujvqnizlalanh;zudhlfwicf oxroy bavgi yzmqkkmp Yxvgwlkuwptm;fhwqzsujjk ftulnjdicakbfs nil.