Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Eingetragene Lebenspartnerschaft und das Umgangsrecht

Familienrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kommt die gesetzliche Vermutung des § 1592 Nr. 1 BGB, wonach bei Geburt eines Kindes während der Ehezeit der Ehemann auch der leibliche Vater des Kindes ist, bis durch eine erfolgreiche Vaterschaftsanfechtung das Gegenteil bewiesen ist, nicht zur Anwendung. Daher wird eine Lebenspartnerin nicht kraft Gesetzes Elternteil, selbst wenn zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes die eingetragene Lebenspartnerschaft bereits bestanden hatte.

Somit kommt auch nicht die gesetzliche Regelung über den Umgang des Kindes mit den Eltern zur Anwendung sondern § 1685 BGB (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen). Diese Personen haben nur dann ein Umgangsrecht, wenn der Umgang nachweislich dem Kindeswohl dient.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant