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Unterhalt für einen stationär pflegebedürftig gewordenen Ehegatten
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein Ehegatte stationär pflegebedürftig, so entsteht ihm ein besonderer persönlicher Bedarf, der vor allem durch die anfallenden Heim- und Pflegekosten bestimmt wird. In diesem Fall richtet sich der Familienunterhaltsanspruch ausnahmsweise auf Zahlung einer Geldrente.
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