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Unterhaltsanspruch auch nach 27 Ehejahren begrenzbar?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind dem Unterhalt Begehrenden während der 27-jährigen Ehedauer keine ehebedingten Nachteile entstanden, so kann der Unterhaltsanspruch nach den ehelichen Lebensverhältnissen kann auch bei einer Ehedauer von 27 Jahren der Höhe nach auf den angemessenen Bedarf zu begrenzen sein. Grundsätzlich ist für den angemessenen

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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