Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).
OLG Brandenburg, 10.02.2009 - Az: 10 UF 65/08
ECLI:DE:OLGBB:2009:0210.10UF65.08.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


