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Kein Wohnvorteil, wenn nach Trennung Immobilien erworben wurden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).


OLG Brandenburg, 10.02.2009 - Az: 10 UF 65/08

ECLI:DE:OLGBB:2009:0210.10UF65.08.0A


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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