Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).
OLG Brandenburg, 10.02.2009 - Az: 10 UF 65/08
ECLI:DE:OLGBB:2009:0210.10UF65.08.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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