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Versorgungsleistungen aus nachehelicher Partnerschaft voll auf Unterhaltsanspruch anrechnen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Ehegatte nach der Scheidung mit einem neuen Partner zusammenzieht und diesen Haushalt führt, so sind die geldwerten Vorteile für diese für den neuen Patner erbrachten Versorgungsleistungen voll auf den Anspruch auf Ehegattenunterhalt anzurechnen. Hier ist nicht die Differenzmethode sondern die Anrechnungsmethode maßgeblich.


OLG Oldenburg, 16.04.2002 - Az: 12 UF 202/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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