Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.958 Anfragen

Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.

Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Es berief sich auf die ab 2013 geltende Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes. Danach sei die steuerliche  Berücksichtigung von Prozesskosten grundsätzlich ausgeschlossen. Die hiergegen vor dem Finanzgericht Köln erhobene Klage hatte Erfolg. Die Anerkennung der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen begründet der 14. Senat in seinem Urteil damit, dass Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nicht unter den Begriff der Prozesskosten fielen. Dies ergebe sich sowohl aus der für Scheidungsverfahren geltenden Verfahrensordnung, wie auch aus der Entstehungsgeschichte der Neuregelung zum Abzugsverbot zu den Prozesskosten.

Der Senat hat gegen sein Urteil die Revision zum BFH zugelassen.


FG Köln, 13.01.2016 - Az: 14 K 1861/15

Quelle: PM des FG Köln

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant