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Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Rechtsanwaltsgebühren gem. RVG sind die Vergütungen, die ein Anwalt für seine beruflichen Leistungen erhält. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Gebühren in welcher Höhe für Beratung, Vertretung und sonstige Tätigkeiten anfallen. Die Gebühren richten sich häufig nach dem Streitwert oder dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Gem. §13 RVG betragen die Rechtsanwaltsgbühren am dem 01.06.2025:

Streitwert bis € 1,0 Gebühr in € Streitwert bis € 1,0 Gebühr in €
500 51,50 50.000 1.464,00
1.000 93,00 65.000 1.961,00
1.500 152,50 80.000 2.457,00
2.000 212,00 95.000 2.953,00
3.000 271,50 110.000 3.449,00
4.000 331,00 125.000 3.945,00
5.000 390,50 140.000 4.441,00
6.000 449,50 155.000 4.937,00
7.000 509,00 170.000 5.433,00
8.000 568,50 185.000 5.929,00
9.000 628,00 200.000 6.425,00
10.000 687,50 230.000 6.845,00
13.000 852,50 260.000 7.265,00
16.000 1.017,50 290.000 7.685,00
19.000 1.182,50 320.000 8.105,00
22.000 1.347,50 350.000 8.525,00
25.000 1.512,50 380.000 8.945,00
30.000 1.792,50 410.000 9.365,00
35.000 2.072,50 440.000 9.785,00
40.000 2.352,50 470.000 10.205,00
45.000 2.632,50 500.000 10.625,00
Die Gebühren können je nach Umfang und Schwierigkeit ein Vielfaches der Gebühr betragen. Die Regelgebühr sind 1,3 Gebühren.
Stand: 21.05.2025
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Häufige Fragen

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese hängen primär vom Streitwert sowie vom Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ab.
Für die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung wird in der Regel eine 1,3-fache Gebühr des in der Tabelle festgelegten Satzes gemäß § 13 RVG als Grundgebühr berechnet.
Die aktuellen Gebührensätze für Rechtsanwälte gemäß § 13 RVG gelten seit dem 01.06.2025.
Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßAlexandra Klimatos

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