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Scheidungskosten sind außergewöhnliche Belastung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten einer Scheidung können i.d.R. auch noch nachträglich als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Dies gilt selbst dann, wenn der maßgebliche Einkommensteuerbescheid bereits rechtskräftig geworden ist.

Ein anderes gilt nur bei grober Fahrlässigkeit. Eine Nachlässigkeit beim Ausfüllen der Steuererklärung kann jedoch nicht vorgeworfen werden, da die Formulare keinerlei entspr. Hinweise enthalten.

Dies gilt zumindest bei steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen.


FG Baden-Württemberg, 30.09.2004 - Az: 14 K 265/03

ECLI:DE:FGBW:2004:0930.14K265.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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