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Bei Scheidung von Beamten gibt es Geld für die PKV!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Ehegatte nach Scheidung im Krankheitsfall keine Beihilfe mehr erhält und sich somit vollumfänglich privat versichern muß, kann zusätzlicher Unterhalt für die Finanzierung der Versicherung verlangt werden. Es ist nach Ansicht des Gerichts ein gleichwertiger Versicherungsschutz herzustellen.


OLG Koblenz - Az: 13 UF 122/03


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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