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Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung in Ehevertrag

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.


BGH, 18.05.2017 - Az: VII ZB 38/16

ECLI:DE:BGH:2017:180517BVIIZB38.16.0

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