Vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung in Ehevertrag
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Schuldner kann die Aufhebung einer Pfändung nicht im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) unter Berufung auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird, erreichen. Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.
BGH, 18.05.2017 - Az: VII ZB 38/16
ECLI:DE:BGH:2017:180517BVIIZB38.16.0
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