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Ausgleichsansprüche aus vereinbarter Ehegatteninnengesellschaft bei Wohnsitz in Spanien

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Findet auf den Güterstand deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Spanien gem. Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB deutsches Recht Anwendung, so richten sich Ausgleichsansprüche aus einer vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft in akzessorischer Anknüpfung an das Ehegüterstatut gem. Art. 28 Abs. 5 EGBGB a.F. ebenfalls nach deutschem Recht.


BGH, 10.06.2015 - Az: IV ZR 69/14

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