Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.640 Anfragen

Belehrung der Kinder über die Teilnahme an Tauschbörsen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern Eltern ihrer Pflicht, ihre Kinder über das Verbot der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen im Internet zu belehren, nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind oder ist das Vorliegen der Belehrung zweifelhaft, da es den Eltern nicht möglich ist, anzugeben, wann und mit welchem Inhalt eine Belehrung erfolgte, so kann eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung in Betracht kommen, wenn die Kinder Urheberrechtsschutzverletzungen über solche Tauschbörsen begangen haben.

Daher können die Eltern in einem solchen Fall zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadenersatz verpflichtet sein.


LG Berlin, 24.01.2014 - Az: 15 S 16/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.640 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant