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Belehrung der Kinder über die Teilnahme an Tauschbörsen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern Eltern ihrer Pflicht, ihre Kinder über das Verbot der Teilnahme an illegalen Tauschbörsen im Internet zu belehren, nicht oder nur unzureichend nachgekommen sind oder ist das Vorliegen der Belehrung zweifelhaft, da es den Eltern nicht möglich ist, anzugeben, wann und mit welchem Inhalt eine Belehrung erfolgte, so kann eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung in Betracht kommen, wenn die Kinder Urheberrechtsschutzverletzungen über solche Tauschbörsen begangen haben.

Daher können die Eltern in einem solchen Fall zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadenersatz verpflichtet sein.


LG Berlin, 24.01.2014 - Az: 15 S 16/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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