Lassen Eltern in der Nähe ihrer unbeaufsichtigt spielenden Kinder ein Feuerzeug liegen, so verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein längere Zeit unbeaufsichtigtes 2 ½ Jahre altes Kind.
Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.
Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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