Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.860 Anfragen

Kinder nicht mit Feuerzeugen allein lassen!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Lassen Eltern in der Nähe ihrer unbeaufsichtigt spielenden Kinder ein Feuerzeug liegen, so verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein längere Zeit unbeaufsichtigtes 2 ½ Jahre altes Kind.

Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern