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Kinder nicht mit Feuerzeugen allein lassen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Lassen Eltern in der Nähe ihrer unbeaufsichtigt spielenden Kinder ein Feuerzeug liegen, so verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein längere Zeit unbeaufsichtigtes 2 ½ Jahre altes Kind.

Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.

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OLG Koblenz, 02.08.2004 - Az: 12 U 587/00

ECLI:DE:OLGKOBL:2004:1013.12U587.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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