Lassen Eltern in der Nähe ihrer unbeaufsichtigt spielenden Kinder ein Feuerzeug liegen, so verletzen die Eltern ihre Aufsichtspflicht grob fahrlässig. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein längere Zeit unbeaufsichtigtes 2 ½ Jahre altes Kind.
Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.
Für einen Wohnungsbrand, den die Kinder mit dem Feuerzeug verursacht haben, können die Eltern daher haftbar gemacht werden.
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OLG Koblenz, 02.08.2004 - Az: 12 U 587/00
ECLI:DE:OLGKOBL:2004:1013.12U587.00.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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